Selbstständigkeit: Freiberufler oder Gewerblicher Unternehmer

Welche Option ist die Richtige für mich?

Wenn es um deine Selbstständigkeit geht, gibt es verschiedene Optionen, wie du in dieser Form tätig sein kannst. Es gibt klare Vorgaben, wann du freiberuflich arbeiten kannst und wann ein Gewerbe notwendig ist. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Die Unterschiede

Es ist wichtig, zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu unterscheiden, da einige Besonderheiten für freie Berufe gelten. Wenn du als Freiberufler tätig sein möchtest, musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer (nur unter ganz bestimmten Umsätzen), während die Gewerbesteuer im Gegensatz zu Gewerbetreibenden für dich keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies spätestens vier Wochen nach der Aufnahme formlos beim Finanzamt anzeigen.

 

Aufgrund der Besonderheiten, die für Freiberufler gelten, solltest du gleich zu Beginn feststellen lassen, ob du mit deinem Business Freiberufler bist oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst. Dies klärst du am besten mit deinem zuständigen Finanzamt. Dabei geht es nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die Einstufung im steuerrechtlichen Sinn. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.

Expertenrat

Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden können oder ob dafür ein Gewerbe angemeldet werden muss. Eine solche Begutachtung kann im Zweifelsfall durch einen Sachverständigen hilfreich sein. Diese Begutachtung erfolgt beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW).
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Merkmal zur Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Gewerbe.

Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend agierst, führ auch die Mitwirkung vorgebildeter Arbeitskräfte nicht dazu, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Dies gilt erst recht, wenn diese Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit darf sich nicht nur auf einen Teilaspekt deiner Praxis im Beruf erstrecken, sondern muss die gesamte Tätigkeit umfassen. Du gehst einer leitenden Tätigkeit nach, wenn du nicht nur die Durchführung der Arbeit, sondern auch die Grundzüge der Organisation festlegst. Außerdem gehört dazu, dass du grundsätzliche Fragen überwachst und entscheidest, welche nach festgelegten Grundzügen ausgerichtet sind. Du bist leitend tätig, wenn du die volle Verantwortung trägst, und zwar für jeden einzelnen Auftrag.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Dazu kannst du deinen Steuerberater, deinen Rechtsanwalt oder das IFB, also das Institut für Freie Berufe Nürnberg konsultieren.

Hinweis: Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.,

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